Friedhof

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   Bestattung | Gedächtnis


... so finden Sie den Friedhof:  In Wachenbuchen gibt es drei Friedhöfe: den alten und den neuen  Friedhof, beide in der Kilianstädterstraße und den Friedhof an der Kirche, Kirchhofstraße 1

 Friedhof 

Letzte Ruhe an der Kirche von Wachenbuchen

 

Neues Leben auf dem Kirchhof

 

Seit etwa einem Jahrzehnt erleben wir einen größeren Umbruch in der Bestattungskultur. Die langjährige  Grabpflege ist für viele Menschen ein Problem geworden. Die Kinder sind – sofern überhaupt vorhanden – häufig an fernen Orten. Gleichzeitig ist die Feuerbestattung inzwischen zur Regel geworden. Anonyme Bestattung, Friedwälder und Urnenwände sind Ausdruck dieses Kulturumbruchs.

In Wachenbuchen haben wir darauf reagiert durch die Wiederbelegung des alten Totenhofes um die Kirche. Gleichzeitig wurde die Stiftung „Kirche Wachenbuchen“ gegründet. Damit hat jeder Mensch unabhängig von der Zugehörigkeit zur Landeskirche die Möglichkeit, hier ein würdevolles Begräbnis und seine letzte Ruhe zu finden. Angehörige können ihre Trauer in evangelischer Freiheit ausdrücken. Ein Kreuz oder eine Steinplatte erinnern an den  Namen des Verstorbenen. 

Im Gegensatz zum Friedwald  ruhen die Verstorbenen hier in der Mitte des Dorfes und sind jederzeit leicht erreichbar. Anders als bei einer Urnenwand kann die Asche hier im Prinzip für immer bleiben.

Der Kirchturm ist als Andachtsstätte offen und lädt ein zum Gebet.

Immer mehr Menschen nutzen das auch. So bleibt als Fazit schon jetzt: Die Toten haben neues Leben zur Kirche gebracht.

 Und dann steht da auch noch ein Engel als Zeichen der Hoffnung ...  

 

.... Die letzte Ruhestätte am „Hause des Herrn“ in Wachenbuchen zu finden, ist offensichtlich nicht nur für die Verstorbenen tröstlich. Hier begegnen sich Menschen, die gemeinsam trauern. Hier ist ein Ort der Ruhe und des Gebets in der Mitte von Wachenbuchen.

 

Wer kann dort bestattet werden?
* Mitglieder unser Kirchengemeinde*
* Mitglieder der ev. Kirche, die mindestens ein Jahr während der letzten 10 Jahre vor ihrem Tod zur ev. Kirchengemeinde Buchen gehört haben oder deren Verwandte ersten Grades Mitglied der ev. Kirchengemeinde Buchen sind
* Stifter und Zustifter der Stiftung "Kirche Wachenbuchen" (unabhängig von ihrer Konfessions- oder Gemeindezugehörigkeit)  

 

Die Friedhofsordnung ist als PDF.Download verfügbar

 

Virtueller Friedhof

 

Ein  Ort des Gedenkens für unsere Verstorbenen  ist der virtuelle Friedhof, der hier entsteht ...


Aktuell:  Hinweise zur Grabpflege


Jeder Mensch soll seine Trauer so ausdrücken können, wie es für ihn angemessen ist.
Es gibt auf dem Kirchhof verschiedene Möglichkeiten zur Gestaltung der Rasengräber.
Grundsätzlich gilt: Die Gräber sollten pflegearm sein. Auf dauerhaften, auch wechselnden Blumenschmuck sollte möglichst verzichtet werden. Es ist aber in Ordnung, zum Beispiel am Todes- oder Geburtstag des/der Verstorbenen Schmuck auf der Grabplatte zu hinterlassen. In den Wintermonaten ist es möglich, Gedenklichter (Grableuchten) aufzustellen.
Der Friedhofsausschuss behält sich vor, die Dinge nach einer bestimmten Zeit zu entfernen. Steht gar nichts auf der Grabplatte, ist dies nicht Ausdruck von Vernachlässigung oder mangelnder Trauer um eine/n Verstorbene/n, sondern Ausdruck davon, dass Trauer individuell verschieden ist.
Für die Sommermonate bitten wir mit Rücksicht auf Mäharbeiten keinen oder nur wenig Schmuck auf die Gräber zu legen (es blüht zum Ausgleich dafür ja alles um die Gräber herum).  

 

Regeln für Kirche und Kirchhof

  1. Die Kirche dient der Versammlung der Gemeinde zum Gottesdienst (dazu gehören auch Trauerfeiern, Trauungen und Taufen). Sie steht allen Menschen zu Gebet und Andacht offen.

  2. Der Friedhof auf dem Kirchhof dient der Bestattung der Mitglieder der Evangelischen Kirchengemeinde Buchen  und der Stifter und Zustifter der Stiftung „Kirche Wachenbuchen“.

  3. Der Evangelische Pfarrer ist von der Landeskirche berufen „zur öffentlichen Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus und dem Dienst nach den geltenden Ordnungen der Kirche zur Ehre Gottes und zum Besten der Gemeinde“. Er wirkt  bei Begräbnissen von Mitgliedern der Evangelischen Landeskirche mit.

 

Nutzung und Kosten - sechs  Beispiele

 


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Herr A ist Mitglied der evangelischen Kirchengemeinde Buchen, die Bestattung soll auf dem Kirchhof sein.
Bestattung durch den evangelischen Pfarrer: 0 €
Orgeldienst durch Organistin der Kirchengemeinde: 0 €
Nutzungsrecht für Reihengrab 50 Jahre: 500,00 €
Bestattungsgebühr: 250,00 €
Insgesamt: 750,00 €

Anmerkung: Falls kein Grabschmuck erfolgt reduziert sich die Gebühr für das Nutzungsrecht um100,00 €  


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Frau B ist Mitglied  einer andern Kirche, die Bestattung soll auf dem Kirchhof sein:
Mindestbetrag für Stiftung „Kirche Wachenbuchen": 2000,00 €
Orgeldienst: 30,00 €
Nutzungsrecht für Reihengrab 50 Jahre: 500,00 €
Bestattungsgebühr: 250,00 €
Insgesamt: 2780,00 €
Anmerkung:
Die Bestattung eines Mitglieds einer anderen Kirche  kann nur in Ausnahmefällen durch den evangelischen Pfarrer erfolgen. Wird die Bestattung durch den evangelischen Pfarrer gewünscht, so ist zu Lebzeiten ein Antrag auf Aufnahme in die evangelische Kirche zu stellen . Der Mindestbeitrag für Stiftungen kann nach der Zustimmung durch den Kirchenvorstand dann entfallen
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Herr C ist Mitglied einer anderen Kirche, die Bestattung soll auf dem kommunalen Friedhof sein, es soll aber zur Beisetzung mit den Kirchenglocken geläutet werden:
Jahresbeitrag für Dauerspender der Stiftung „Kirche Wachenbuchen“: 60,00 €
Alle anderen Kosten sind mit der Kommune abzurechnen.  


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Frau D ist Mitglied einer anderen evangelischen Kirchengemeinde, die Bestattung soll auf dem Kirchhof in Wachenbuchen sein:
Mindestbetrag für Stiftung „Kirche Wachenbuchen": 2000,00 €
Bestattung durch einen ev. Pfarrer: 0 €
Nutzungsrecht für Reihengrab 50 Jahre: 500,00 €
Bestattungsgebühr: 250,00 €
Insgesamt: 2750,00 €
Anmerkung: In Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit einer Umpfarrung. Dadurch entfällt der Stiftungsbeitrag.  


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Herr E gehört keiner Kirche an, die Bestattung soll auf dem Kirchhof erfolgen.
Mindestbetrag für Stiftung „Kirche Wachenbuchen": 2000,00 €
Bestattung in Eigenorganisation oder durch Redner- Orgeldienst: 30,00 €
Nutzungsrecht für Reihengrab 50 Jahre 500,00 €
Bestattungsgebühr 250,00 €
Insgesamt mindestens 2780,00 €
Anmerkung: Die Bestattung durch den evangelischen Gemeindepfarrer ist nicht möglich! Die Kirche steht jedoch für eine christliche Bestattungsfeier zur Verfügung. Das Nähere ist mit dem Gemeindepfarrer zu klären.  


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Frau F gehörte keiner Kirche an, die Bestattung soll auf dem kommunalen Friedhof erfolgen. Es soll aber die Kirche für die Trauerfeier und das Geläut genutzt werden: Mindestbetrag für Stiftung „Kirche Wachenbuchen": 2000,00 €.
Alle anderen Kosten sind mit der Kommune abzurechnen
Anmerkung: Die Bestattung durch den evangelischen Gemeindepfarrer ist nicht möglich! Die Kirche steht jedoch für eine christliche Bestattungsfeier zur Verfügung.  



verstorben sind:

Frau Katharina Jost  geb. Kaiser,
die Trauerfeier  ist am Samstag, dem  10 Dez. um 13.00 Uhr  in der Kirche

Frau  Ute Sprenger geb. Hofmann,
die Trauerfeier ist am Donnerstag dem  8. Dez.. umm 13.00 Uhr in der  Kirche

Herr Herbert Ettl,


Herr Richard  Knickel,


Frau Elise Hofmann, 


Frau  Elise Enders,

Frau Karin Eva Voelpert

Frau Gisela Berg 

 Frau Selma Bommersheim


Herr Fritz Pfaff,


Frau Petra  Unger

 

Frau Reingard Stein

 

Herr Karl-Heinz  Schoder

 

Herr Hans  Adler

 

Herr Franz Josef Stiel

 

Herr Otto Steup

Cherub Kyrill - Wächterengel zwischen Tod und Leben

Ein Stück vom Garten Eden— das ist die Idee für den Friedhof an der Kirche. Stifter und die Mitglieder unserer Kirchengemeinde können hier im Herzen von Wachenbuchen ihre  letzte Ruhe finden—und vielleicht auch ein neues Leben





Friedhofsordnung und Gebührenordnung,   Stiftungszusage (pdf)


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