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Letzte Ruhe an der Kirche von Wachenbuchen
Neues Leben auf dem Kirchhof
Seit etwa einem Jahrzehnt erleben wir einen größeren Umbruch in der
Bestattungskultur. Die langjährige Grabpflege ist für viele Menschen ein
Problem geworden. Die Kinder sind – sofern überhaupt vorhanden – häufig an
fernen Orten. Gleichzeitig ist die Feuerbestattung inzwischen zur Regel
geworden. Anonyme Bestattung, Friedwälder und Urnenwände sind Ausdruck
dieses Kulturumbruchs.
In Wachenbuchen haben wir darauf reagiert durch die Wiederbelegung des alten
Totenhofes um die Kirche. Gleichzeitig wurde die Stiftung „Kirche
Wachenbuchen“ gegründet. Damit hat jeder Mensch unabhängig von der
Zugehörigkeit zur Landeskirche die Möglichkeit, hier ein würdevolles
Begräbnis und seine letzte Ruhe zu finden. Angehörige können ihre Trauer in
evangelischer Freiheit ausdrücken. Ein Kreuz oder eine Steinplatte erinnern
an den Namen des Verstorbenen.
Im Gegensatz zum Friedwald ruhen die Verstorbenen hier in der Mitte des
Dorfes und sind jederzeit leicht erreichbar. Anders als bei einer Urnenwand
kann die Asche hier im Prinzip für immer bleiben.
Der Kirchturm ist als Andachtsstätte offen und lädt ein zum Gebet.
Immer mehr Menschen nutzen das auch. So bleibt als Fazit schon jetzt: Die
Toten haben neues Leben zur Kirche gebracht.
Und dann
steht da auch noch ein Engel als Zeichen der Hoffnung ...
.... Die letzte Ruhestätte am „Hause des Herrn“ in
Wachenbuchen zu finden, ist offensichtlich nicht nur für die Verstorbenen
tröstlich.
Hier begegnen sich Menschen, die gemeinsam trauern. Hier ist ein Ort der Ruhe
und des Gebets in der Mitte von Wachenbuchen.
Wer kann dort bestattet werden?
* Mitglieder unser Kirchengemeinde*
* Mitglieder der ev. Kirche, die mindestens ein Jahr während der letzten 10
Jahre vor ihrem Tod zur ev. Kirchengemeinde Buchen gehört haben oder deren
Verwandte ersten Grades Mitglied der ev. Kirchengemeinde Buchen sind
* Stifter und Zustifter der Stiftung "Kirche Wachenbuchen" (unabhängig von
ihrer Konfessions- oder Gemeindezugehörigkeit)
Die Friedhofsordnung ist als PDF.Download
verfügbar
Virtueller Friedhof

Ein
Ort des Gedenkens für unsere Verstorbenen ist der virtuelle Friedhof, der
hier entsteht ...
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Aktuell:
Hinweise zur Grabpflege
Jeder Mensch soll seine Trauer so ausdrücken können, wie es für ihn
angemessen ist.
Es gibt auf dem Kirchhof verschiedene Möglichkeiten zur Gestaltung der
Rasengräber.
Grundsätzlich gilt: Die Gräber sollten pflegearm sein. Auf dauerhaften, auch
wechselnden Blumenschmuck sollte möglichst verzichtet werden. Es ist aber in
Ordnung, zum Beispiel am Todes- oder Geburtstag des/der Verstorbenen Schmuck
auf der Grabplatte zu hinterlassen. In den Wintermonaten ist es möglich,
Gedenklichter (Grableuchten) aufzustellen.
Der Friedhofsausschuss behält sich vor, die Dinge nach einer bestimmten Zeit
zu entfernen. Steht gar nichts auf der Grabplatte, ist dies nicht Ausdruck
von Vernachlässigung oder mangelnder Trauer um eine/n Verstorbene/n, sondern
Ausdruck davon, dass Trauer individuell verschieden ist.
Für die Sommermonate bitten wir mit Rücksicht auf Mäharbeiten keinen oder
nur wenig Schmuck auf die Gräber zu legen (es blüht zum Ausgleich dafür ja
alles um die Gräber herum).
Regeln für Kirche
und Kirchhof
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Die
Kirche dient der Versammlung der Gemeinde zum Gottesdienst (dazu gehören auch
Trauerfeiern, Trauungen und Taufen). Sie steht allen Menschen zu Gebet und
Andacht offen.
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Der Friedhof auf dem Kirchhof dient der Bestattung der Mitglieder der
Evangelischen Kirchengemeinde Buchen und der Stifter und Zustifter der Stiftung
„Kirche Wachenbuchen“.
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Der
Evangelische Pfarrer ist von der Landeskirche berufen „zur öffentlichen
Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus und dem Dienst nach den
geltenden Ordnungen der Kirche zur Ehre Gottes und zum Besten der Gemeinde“. Er
wirkt bei Begräbnissen von Mitgliedern der Evangelischen Landeskirche mit.
Nutzung und Kosten
- sechs Beispiele
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Herr A ist Mitglied der evangelischen Kirchengemeinde Buchen, die
Bestattung soll auf dem Kirchhof sein.
Bestattung durch den evangelischen Pfarrer: 0 €
Orgeldienst durch Organistin der Kirchengemeinde: 0 €
Nutzungsrecht für Reihengrab 50 Jahre: 500,00 €
Bestattungsgebühr: 250,00 €
Insgesamt: 750,00 €
Anmerkung: Falls
kein Grabschmuck erfolgt reduziert sich die Gebühr für das Nutzungsrecht
um100,00 €
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Frau B ist Mitglied einer andern
Kirche, die Bestattung soll auf dem Kirchhof sein:
Mindestbetrag für Stiftung „Kirche Wachenbuchen": 2000,00 €
Orgeldienst: 30,00 €
Nutzungsrecht für Reihengrab 50 Jahre: 500,00 €
Bestattungsgebühr: 250,00 €
Insgesamt: 2780,00 €
Anmerkung:
Die Bestattung eines Mitglieds einer anderen Kirche kann nur in
Ausnahmefällen durch den evangelischen Pfarrer erfolgen. Wird die Bestattung
durch den evangelischen Pfarrer gewünscht, so ist zu Lebzeiten ein
Antrag auf
Aufnahme in die evangelische Kirche zu stellen . Der Mindestbeitrag
für Stiftungen kann nach der Zustimmung durch den Kirchenvorstand dann
entfallen
.
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Herr C ist Mitglied einer anderen Kirche, die Bestattung soll auf dem
kommunalen Friedhof sein, es soll aber zur Beisetzung mit den Kirchenglocken
geläutet werden:
Jahresbeitrag für Dauerspender der Stiftung „Kirche Wachenbuchen“: 60,00 €
Alle anderen Kosten sind mit der Kommune abzurechnen.
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Frau D ist Mitglied einer anderen evangelischen Kirchengemeinde, die
Bestattung soll auf dem Kirchhof in Wachenbuchen sein:
Mindestbetrag für Stiftung „Kirche Wachenbuchen": 2000,00 €
Bestattung durch einen ev. Pfarrer: 0 €
Nutzungsrecht für Reihengrab 50 Jahre: 500,00 €
Bestattungsgebühr: 250,00 €
Insgesamt: 2750,00 €
Anmerkung:
In Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit einer Umpfarrung. Dadurch
entfällt der Stiftungsbeitrag.
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Herr E gehört keiner Kirche an, die Bestattung soll auf dem Kirchhof
erfolgen.
Mindestbetrag für Stiftung „Kirche Wachenbuchen": 2000,00 €
Bestattung in Eigenorganisation oder durch Redner-
Orgeldienst: 30,00 €
Nutzungsrecht für Reihengrab 50 Jahre 500,00 €
Bestattungsgebühr 250,00 €
Insgesamt mindestens 2780,00 €
Anmerkung:
Die Bestattung durch den evangelischen Gemeindepfarrer ist nicht möglich! Die
Kirche steht jedoch für eine christliche Bestattungsfeier zur Verfügung. Das
Nähere ist mit dem Gemeindepfarrer zu klären.
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Frau F gehörte keiner Kirche an, die Bestattung soll auf dem kommunalen
Friedhof erfolgen. Es soll aber die Kirche für die Trauerfeier und das Geläut
genutzt werden:
Mindestbetrag für Stiftung „Kirche Wachenbuchen": 2000,00 €.
Alle anderen Kosten sind mit der Kommune abzurechnen
Anmerkung:
Die Bestattung durch den evangelischen Gemeindepfarrer ist nicht möglich! Die
Kirche steht jedoch für eine christliche Bestattungsfeier zur Verfügung.
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verstorben sind:
Frau Katharina Jost geb. Kaiser,
die Trauerfeier ist am Samstag, dem 10 Dez. um 13.00 Uhr in der Kirche
Frau Ute Sprenger geb. Hofmann,
die Trauerfeier ist am Donnerstag dem 8. Dez.. umm 13.00 Uhr in der Kirche
Herr Herbert Ettl,
Herr Richard Knickel,
Frau Elise Hofmann,
Frau Elise Enders,
Frau Karin Eva Voelpert
Frau Gisela Berg
Frau Selma Bommersheim
Herr Fritz Pfaff,
Frau Petra Unger
Frau Reingard Stein
Herr Karl-Heinz Schoder
Herr Hans Adler
Herr Franz Josef Stiel
Herr Otto Steup

Cherub Kyrill - Wächterengel zwischen Tod
und Leben

Ein Stück vom Garten Eden— das ist die Idee
für den Friedhof an der Kirche. Stifter und die Mitglieder unserer
Kirchengemeinde können hier im Herzen von Wachenbuchen ihre letzte
Ruhe finden—und vielleicht auch ein neues Leben

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